Wortbedeutung/Definition |
jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen |
beleidigende Äußerung oder Handlung |
deutsches Strafrecht: nach § 185 StGB strafbare vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer (natürlichen oder juristischen) Person, wodurch deren Ehre (Wert, der ihr aufgrund der Personenwürde und dem sittlich-sozialen Verhalten zukommt) verletzt wird |
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