raub 4 Buchstaben, Kreuzworträtsel-Hilfe


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Wortbedeutung/Definition
das gewaltsame Wegnehmen, das Rauben
Recht: die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 249 StGB)
das geraubte Gut, die Beute
etwas, woran man festhält und was man verteidigt  •  Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.

Frage Länge Lösung
Beute4Raub
Zugriff4Raub
Straftat4Raub
Einbruch4Raub
Diebstahl4Raub
Aneignung4Raub
Gewalttat4Raub
Überfall4Raub
Entwendung4Raub
Verbrechen4Raub
Entführung4Raub
Bemächtigung4Raub
Eigentumsdelikt4Raub
Schweres Delikt4Raub
best verbrechen4Raub
Besitzergreifung4Raub
Gewaltverbrechen4Raub
Kapitalverbrechen4Raub
Strafbare Handlung4Raub
kriminelle Handlung4Raub
Schweres Verbrechen4Raub
Gewaltsam wegnehmen4Raub
Gewaltsame Wegnahme4Raub
gewaltsame Aneignung4Raub
Diebstahl mit Gewalt4Raub
Kriminelles Vergehen4Raub
Gewaltsamer Diebstahl4Raub
gewaltsame Entwendung4Raub
Bestimmtes Verbrechen4Raub
Gewaltsames Wegnehmen4Raub
Bewaffneter Überfall4Raub
Rechtswidrige Aneignung4Raub
gewalttätiger Diebstahl4Raub
Besitzergreifung mit Gewalt4Raub
Gewalttat, Gewaltverbrechen4Raub
Straftat, gewaltsame Wegnahme4Raub
Diebstahl mit Gewaltanwendung4Raub
Diebstahl unter Gewaltanwendung4Raub
Widerrechtliche Besitzergreifung4Raub
Ratsherr in angelsächsischen Ländern4Raub
schwerer Diebstahl unter Anwendung von Gewalt4Raub
Überfall, bei dem etwas mit Gewalt genommen wird4Raub


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