Wortbedeutung/Definition |
das gewaltsame Wegnehmen, das Rauben |
Recht: die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 249 StGB) |
das geraubte Gut, die Beute |
etwas, woran man festhält und was man verteidigt • Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen. |
Auf dieser Seite findest Du alle Kreuzworträtsel-Lösungen für