Wortbedeutung/Definition |
Völkerrecht: völkerrechtswidrige Maßnahme, die von einem Staat als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Akt eines anderen Staates unternommen wird |
umgangssprachlich: das Ausüben eines gesellschaftlichen Druckmittels ohne juristische Legitimation, als Instrument der Unterdrückung |
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