Wortbedeutung/Definition |
in Deutschland: Jurist, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, aber überwiegend oder nur für ein Unternehmen, eine Bank, einen Verband oder Ähnliches im Rahmen eines Dienstvertrages tätig wird |
veraltet: zunächst ein Kleriker, später dann ein Jurist, der eine Gemeinde in rechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt |
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